Betriebliche Altersvorsorge

1.)      Direktversicherung klassisch

Ob Arbeitgeber- oder arbeitnehmerfinanziert – mit einer klassischen Direktversicherung sorgen Sie intelligent vor. Die klassische Direktversicherung bietet eine garantierte Verzinsung ohne Risiko plus Überschussbeteiligung. Genau das Richtige für alle, die bei der Altersversorgung auf Nummer sicher gehen wollen.

Allgemein

  • Steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung möglich.
  • Zusätzlich steuerfreie Beiträge von bis zu 1.800 € pro Jahr, sofern keine Pauschalversteuerung nach § 40b EStG für bestehende Direkt- oder Pensionskassenversicherungen genutzt wird.

Für den Arbeitgeber

  • Minimaler Verwaltungsaufwand
  • Die Beiträge sind – auch bei Entgeltumwandlung – Betriebsausgaben.
  • Keine Bilanzberührung, keine Pensionsrückstellungen
  • Ersparnis bei Sozialabgaben oder alternativ Arbeitgeberzuschuss möglich
  • Bei entsprechender Gestaltung keine Beitragspflicht zum Pensions-Sicherungs-Verein

Für den Arbeitnehmer

  • Besteuerung der Leistungen erfolgt erst bei Auszahlung – mit einem i.d.R. dann niedrigeren Steuersatz.
  • Lebenslange Altersrente
    • Auch Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen sind möglich.
  • Versorgungsleistungen aus Entgeltumwandlung sind von Beginn an unverfallbar und abgesichert.
  • Arbeitgeberwechsel – kein Problem
    • Der Arbeitnehmer kann die Direktversicherung vom neuen Arbeitgeber weiterführen lassen, privat mit eigenen Beiträgen finanzieren oder beitragsfrei ruhen lassen.

 

2.)      Direktversicherung fondsgebunden

Mit einer fondsgebundenen Direktversicherung sichern Sie sich die Vorteile einer betrieblichen Altersversorgung kombiniert mit den Chancen der Aktienmärkte. Natürlich ist die fondsgebundene Direktversicherung so ausgelegt, dass Sie auf jeden Fall mehr als die eingezahlten Beiträge zurückbekommen.

Zusätzliche Vorteile der fondsgebundenen Direktversicherung

  • Sicherheit und Renditechancen kombiniert in einem Produkt
    • Optimale Kombination von garantierter Sicherheit und höchstmöglicher Aktienanlage für mehr Rendite
    • Beitragsorientierte Leistungszusage: Echte Garantierente in Euro
    • Beitragsgarantie+: Bei Rentenbeginn stehen mehr als die eingezahlten Beiträge zur Verfügung
    • Umwandlung in eine klassische Rentenversicherung als Direktversicherung möglich
    • Automatischer und aktiver Guthabenschutz möglich
    • Kostenfreie Ablaufsicherung in den letzten 5 Jahren vor Rentenbeginn möglich, alternativ
      • Ab dem 50. Lebensjahr Umschichten des Vertragsguthabens in sichere Anlagen
  • Dynamisches Hybridkonzept mit drei »Anlagetöpfen«
    • Klassisches Deckungskapital
    • Wertsicherungsfonds
    • Freie Fondsauswahl aus einer umfassenden Fondspalette: Bis zu 50 Fonds wählbar!

3.)      Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine moderne Form der betrieblichen Altersversorgung. Sie ist eine rechtlich selbständige, unabhängige Einrichtung. Pensionskassen unterliegen der staatlichen Aufsicht.

Allgemein

  • Steuer- und sozialversicherungsfreie Beiträge bis 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung möglich.
  • Zusätzlich steuerfreie Beiträge von bis zu 1.800 € pro Jahr, sofern keine Pauschalversteuerung nach § 40b EStG für bestehende Direkt- oder Pensionskassenversicherungen genutzt wird.
  • Bedarfsgerechte Absicherung durch Hinterbliebenenrenten- und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
  • Exzellente BUZ-Bedingungen

Für den Arbeitgeber

  • Minimaler Verwaltungsaufwand
  • Die Beiträge zur Pensionskasse sind – auch bei Entgeltumwandlung – Betriebsausgaben.
  • Keine Bilanzberührung, kein Gutachten, keine Pensionsrückstellungen
  • Ersparnis bei Sozialabgaben oder alternativ Arbeitgeberzuschuss möglich
  • Keine Beitragspflicht zum Pensions-Sicherungs-Verein

Für den Arbeitnehmer

  • Steuervorteil durch steuerfreie Beiträge und nachgelagerte Besteuerung im Alter
  • Versorgungsleistungen aus Entgeltumwandlung sind von Beginn an unverfallbar.
  • Arbeitgeberwechsel – kein Problem
    • Der Arbeitnehmer kann die Pensionskassenversicherung vom neuen Arbeitgeber weiterführen lassen, privat mit eigenen Beiträgen finanzieren oder beitragsfrei ruhen lassen.

4.)      GGF-Versorgung (inkl. Direktzusage)

Die Direktzusage ist aufgrund flexibler Gestaltungsoptionen ideal für Gesellschafter-Geschäftsführer und Besserverdienende. Höhe der Rente, Beginn der Zahlung oder Einschluss von Berufsunfähigkeits- oder Hinterbliebenenschutz lassen sich bei einer Direktzusage individuell festlegen.

Allgemein

  • Flexible Lösungen und hohe Versorgungsleistungen insbesondere für GGF sowie Fach- und Führungskräfte möglich
  • Versorgungsleistungen können als Rente oder als Kapital zugesagt werden.
  • Zusage und Absicherung einer garantierten Rentensteigerung während der Rentenbezugszeit möglich
  • Ersparnis bei Sozialversicherungsabgaben möglich

Für den Arbeitgeber

  • Auslagerung der Versorgungsrisiken
  • Die Beiträge sind – auch bei Entgeltumwandlung – Betriebsausgaben.
  • Ersparnis bei Sozialversicherungsabgaben oder alternativ Arbeitgeberzuschuss möglich

Für den ArbeitnehmerSteuerfreie Einzahlung über die Grenzen des § 3 Nr. 63 EStG hinaus möglich

  • Besteuerung der Leistungen erfolgt erst bei Auszahlung – mit einem in der Regel dann niedrigeren Steuersatz.
  • Lebenslange Altersrente
    • Auch Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen optional möglich.
  • Versorgungsleistungen aus Entgeltumwandlung sind von Beginn an unverfallbar.

5.)      Unterstützungskasse

Mit der Unterstützungskasse können Sie die Versorgungsverpflichtungen komplett auslagern. Der Vorteil: Das Unternehmen braucht sich nicht um die Abwicklung kümmern und die Bilanz bleibt unberührt.

Allgemein

  • Flexible Lösungen und hohe Versorgungsleistungen insbesondere für GGF sowie Fach- und Führungskräfte möglich
  • Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und mischfinanzierte Modelle möglich
  • Ersparnis bei Sozialversicherungsabgaben möglich

Für den Arbeitgeber

  • Mitarbeiterbindung und -motivation
  • Beiträge sind – auch bei Entgeltumwandlung – Betriebsausgaben
  • Ersparnis bei Sozialversicherungsabgaben oder alternativ Arbeitgeberzuschuss möglich
  • Keine Bilanzberührung, keine Pensionsrückstellungen
  • Auslagerung der Versorgungsrisiken

Für den Arbeitnehmer

  • Steuerfreie Einzahlung über die Grenzen des § 3 Nr. 63 EStG hinaus möglich
  • Besteuerung der Leistungen erfolgt erst bei Auszahlung – mit einem in der Regel dann niedrigeren Steuersatz.
  • Lebenslange Altersrente
    • Auch Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenleistungen optional möglich.
  • Grundsätzlich sind auch Kapitalleistungen möglich.
  • Versorgungsleistungen aus Entgeltumwandlung sind von Beginn an unverfallbar.

6.)      Pensionsfonds

Pensionsfonds bieten sich an, wenn bestehende Versorgungen kostengünstig auf einen externen Träger ausgelagert werden sollen. Dabei sind sowohl versicherungsförmige Lösungen möglich, als auch solche, die die liberaleren Anlagevorschriften des Pensionsfonds nutzen.

  • Bilanzbereinigung durch Übertragung bestehender Versorgungsverpflichtungen auf andere ausgewählte Pensionsfonds möglich
  • Optimierung des Unternehmensratings: Pensionsrückstellungen werden aufgelöst und von Ratingagenturen daher nicht mehr als Fremdkapital bewertet.
  • Ausfinanzierung der Versorgungsverpflichtungen möglich
  • Auslagerung betriebsfremder Risiken
  • Signifikante Einsparung von Kosten möglich, z.B. lediglich 20 % PSV-Beitrag
  • Effiziente und kostengünstige Verwaltung
  • Hohe Flexibilität des leistungsbezogenen Pensionsplans
  • Kompetenz aus einer Hand: Auch zukünftige Versorgungsverpflichtungen können auf andere ausgewählte Gesellschaften ausgelagert werden – entweder
    • durch Ausfinanzierung über ein Treuhandmodell  oder
    • durch Zusage und kongruente Rückdeckung über eine ausgewählte Unterstützungskasse e.V

7.)      Lebensarbeitszeitkonten

Lebensarbeitszeitkonten sind eine intelligente Möglichkeit, Zeitguthaben, beispielsweise aus Überstunden oder Sonderzahlungen, anzusparen und so einzusetzen, dass Mitarbeiter damit z.B. früher in Rente gehen können. Und das bei voller Bezahlung.

Allgemein

  • Exzellenter Service erfahrener  bAV-Anbieter

Für den Arbeitgeber

  • Für den Arbeitgeber ist die Führung von Arbeitszeitkonten kaum mit administrativem Aufwand verbunden – er meldet lediglich die Zuflüsse je Arbeitnehmer, alles andere übernimmt der Versicherer:
    • Einrichtung und Verwaltung von Lebensarbeitszeitkonten
    • Anlage der Konten in einem Kapitalisierungsprodukt
    • Sicherstellung des Insolvenzschutzes
  • Sinnvolles Instrument zur Mitarbeitermotivation
  • Personalkostenersparnis bei Vorruhestandsregelungen

Für den Arbeitnehmer

  • Steuern und Sozialversicherungsbeiträge erst in der Freistellungsphase
  • Gleitender oder vorgezogener Übergang in die Rente
  • Grundsätzlich kann das Guthaben vererbt werden
  • Umfassender Insolvenzschutz
  • Mitnahme bei Arbeitgeberwechsel oder Übertragung auf Deutsche Rentenversicherung Bund möglich.

8.)      Treuhandmodell

Mit dem Treuhandmodell können Unternehmen Pensionsverpflichtungen mit Kapital unterlegen und sowohl in der Handelsbilanz als auch der internationalen Bilanz verrechnen. Versicherungsunternehmen managen, die ihr übertragenen Vermögen zweckgebunden zur Erfüllung betrieblicher Versorgungsverpflichtungen.

  • Bessere Bilanzstruktur und Unternehmenskennzahlen (z.B. Eigenkapitalquote)
  • Flexible Dotierung und Kapitalanlage
  • Schnelle und unkomplizierte Umsetzung im Unternehmen
  • Verbesserter Insolvenzschutz für Versorgungsberechtigte
  • Ganzheitliche Lösung durch den Versicherer: Professionelles Reporting , umfassende Betreuung, komplette Abwicklung und Rentenverwaltung bei Insolvenz