Die Existenzschutz-Absicherung gemäß Ihren Wünschen!
Durch eine schwere Krankheit wie z.B. Psychisch bedingt, durch ein Wirbelleiden, Krebs oder einen Unfall kann von heute auf morgen Ihre finanzielle Existenz oder die einer Familie auf dem Spiel stehen. Sicherheit gibt die Existenzschutzversicherung. Hierbei ist die Berufsunfähigkeitsabsicherung weiterhin die erste Wahl des Existenzschutzes (siehe separaten Baustein auf der Homepage), sollte aber die Berufsunfähigkeitsabsicherung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich sein oder der Beitrag hierfür entspricht nicht Ihren Vorstellungen, dann können wir
gemäß Ihren persönlichen Wünschen Ihren Existenzschutz anhand der verschiedenen
Existenz-Bausteine individuell für Sie zusammen stellen.
Innovative Konzepte der Gesellschaften vereinen die Absicherung gegen die finanziellen Folgen von schweren Krankheiten, Unfällen, Verlust der Grundfähigkeiten und Pflegebedürftigkeit in einem Produkt.
z.B. im Leistungsfall Zahlung einer lebenslangen monatlichen Rente in vereinbarter Höhe:
■ ab 50 % Invalidität nach einem Unfall und /oder
■ bei schweren Schädigungen eines wichtigen Organs, z. B. Gehirn und zentrales
Nervensystem, Herz, Lunge, Nieren, Leber und /oder
■ bei Verlust der Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen, sich orientieren und bei
schwerwiegenden Störungen des Stütz- und Bewegungsapparates und /oder
■ ab Pflegestufe 1 in der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Da der Leistungsfall aufgrund von medizinischen Kriterien eindeutig festgelegt ist, steht
von Anfang an fest, in welchen Fällen gezahlt wird.
Die wichtigsten Vorteile der Existenz-Bausteine auf einen Blick:
■ Zahlung der lebenslangen monatlichen Rente unabhängig von den Leistungen aus anderen
gesetzlichen und privaten Versicherungen
■ Im Leistungsfall steigt die Rente ab dem zweiten Jahr z.B. um 1,5 % jährlich.
■ Abschluss und Leistung sind berufsunabhängig
■ Individuelle Festlegung der monatlichen Rente bei Vertragsabschluss – zwischen 250 Euro
und 3.000 Euro
■ Es besteht die Möglichkeit, durch Dynamikeinschluss die Leistungshöhe ohne weitere
Gesundheitsprüfung an die Kostenentwicklung anzupassen (bis zum 45. Lebensjahr).
■ Bis zum 45. Lebensjahr lässt sich – ohne erneute Gesundheitsprüfung – während der
Vertragslaufzeit die vereinbarte Rente anlassbezogen erhöhen. Zum Beispiel bei:
– Abschluss einer Ausbildung
– Heirat
– Geburt eines Kindes
Was man sonst noch wissen sollte:
■ Die Existenzschutzversicherung kann im Alter zwischen 16 und 59 Jahren abgeschlossen
werden.
■ Der Versicherungsschutz besteht bis zum 65. Lebensjahr.
■ Der Versicherungsnehmer hat vom ersten Jahr an ein monatliches Kündigungsrecht;
■ Bei schweren Krankheiten und dem Verlust von Grundfähigkeiten besteht eine Wartefrist
von sechs Monaten nach Versicherungsbeginn. Die Frist entfällt bei Unfällen und
Pflegebedürftigkeit – hier gilt der Versicherungsschutz vom ersten Tag an.
■ Bei Vertragsabschluss besteht die Möglichkeit, ein Optionsrecht für eine
Berufsunfähigkeitsversicherung zu vereinbaren. Innerhalb von fünf Jahren kann unter
bestimmten Voraussetzungen die Existenzschutzversicherung – ohne erneute
Gesundheitsprüfung – durch einen zusätzlichen Berufsunfähigkeitsschutz ergänzt werden.
Dies gilt bis zum 45. Lebensjahr.