Sachwertversicherungen

Haftpflichtversicherungen

Die private Haftpflichtversicherung für Singles ist optimal für einen Ein-Personen-Haushalt geeignet. Sie schützt Sie z. B. auch, wenn Sie mit dem Fahrrad oder zu Fuß einen Verkehrsunfall verursachen.

Gerade mit Kindern kann ein Missgeschick immer passieren. Mit der Haftpflichtversicherung der HUK24 schützen Sie Ihre Familie und sich optimal vor existenzbedrohenden Schadenersatzansprüchen.

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung schützt Sie als Immobilienbesitzer vor den finanziellen Folgen, wenn Personen in Ihrem Haus oder auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommen.

Sie haften, wenn Ihr Tier jemanden schädigt. Kleine Tiere wie Katzen sind zwar in der Regel bereits in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert, für Hunde und Pferde sollten Sie aber extra vorsorgen.

Sie möchten nicht sich, sondern Ihr Kraftfahrzeug versichern? Dann finden wir für Ihr Auto den bestmöglichen Schutz.

Hausratversicherung

Ein durch Blitzschlag ausgelöster Brand, ein Einbruch oder austretendes Leitungswasser aus der Waschmaschine: Eine gute Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen solcher Ereignisse.

Was ist der Hausrat? Stellen Sie Ihr Haus bildlich auf den Kopf, alles was dann raus fällt, ist der Hausrat.

 Die Leistungen

Wir ersetzen Ihren Hausrat (z.B. Möbel, Kleidung, Geschirr, Elektrogeräte, Fahrrad) zum Neuwert bei Schäden durch:

  • Brand, Blitz, Explosion, Implosion, Absturz von Luftfahrzeugen und Fahrzeuganprall
  • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub
  • Sturm und Hagel
  • Leitungswasser
  • Elementarschäden  

 

Was bringt mir die Hausratversicherung? 

Schutz vor finanziellen Folgen

Jedes Möbelstück, jeder Gegenstand in Ihrem Haus hat für Sie einen persönlichen Wert – aber auch einen finanziellen. Mit der Hausratversicherung  sichern Sie den finanziellen Wert ab.

Tipp: Sie erhalten im Schadenfall den Neuwert ersetzt, d. h. Sie erhalten den aktuellen Preis für die Neuanschaffung desselben Hausrats.  

Versicherte Schadenbeispiele in der Hausratversicherung

  • Der Schlauch der Waschmaschine platzt und das austretende Leitungswasser beschädigt Möbel und Teppiche.
  • Aufgrund eines Kurzschlusses bricht in der Wohnung Feuer aus und zerstört die komplette Inneneinrichtung.
  • Diebe brechen nachts in die Wohnung ein und stehlen Fernseher, Laptop, Fahrrad und Handy. 

Optionen

  • Fahrradversicherung zum Schutz vor Fahrrad-Diebstahl-Schäden
  • Hausrat PLUS
  • Glasversicherung
  • Haus- und Wohnungsschutzbrief
  • Schutz vor Schäden durch Erdbeben
  • Schutz vor Überschwemmungen und anderen Elementarschäden

Welche Highlights hat die Hausratversicherung?  

  • Unterversicherungsverzicht: Im Versicherungsfall nehmen wir keine Abzüge wegen einer unzureichenden Versicherungssumme vor. Daher beträgt die Versicherungssumme je nach Gesellschaft zwischen 650 € und 700 € pro Quadratmeter. Ist ihr Hausrat mehr wert, dann setzen Sie die Versicherungssumme höher an. Damit reicht die Versicherungssumme auch bei einem Großschaden für die Wiederbeschaffung des kompletten Hausrats aus. 
  • Ersatz zum Neuwert: Sie erhalten den aktuellen Preis für die Neuanschaffung desselben Hausrats.
  • Weltweiter Versicherungsschutz durch die Außenversicherung: Wenn sich Ihr Hausrat vorübergehend – also nicht länger als 12 Monate – außerhalb der Wohnung befindet, dann besteht ebenfalls Versicherungsschutz im Rahmen der Hausratversicherung. Beispiel: Sie verbringen zwei Wochen Ihres Sommerurlaubs in der Türkei. Während Sie am Strand liegen, brechen Diebe in Ihr Hotelzimmer ein und nehmen sämtlichen Hausrat mit. 
  • Hotelkosten: Bei vorübergehender Unbewohnbarkeit Ihrer Wohnung, z. B. nach einem Brand, werden zusätzliche Kosten übernommen wie z.B. Hotelkosten. 
  • Umzugskosten: Ist ein Totalschaden an Ihrer Wohnung eingetreten oder ist sie auf Dauer unbewohnbar, können über die Hausratversicherung die Umzugskosten abgesichert werden.

Wohngebäudeversicherung

Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel: Wird Ihr Haus dadurch beschädigt, kann es richtig teuer werden. Die Gebäudeversicherung bewahrt Sie vor den finanziellen Folgen und bezahlt bei einem Totalschaden den Neubau Ihres Wohngebäudes.

Versicherte Gefahren

Diese Risiken können Sie über unsere Wohngebäudeversicherung versichern:

  • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Absturz von Flugzeugen 
  • Leitungswasser, Rohrbruch, Frost
  • Sturm und Hagel
  • Elementarschäden, wie Erdbeben oder Überschwemmung  

Sie bekommen in der Regel den Neuwert der versicherten Sachen ersetzt.

 

Optionen in der Gebäudeversicherung

  • Wohngebäude PLUS
  • Haus- und Wohnungsschutzbrief
  • Glasversicherung 
  • Allgefahrendeckung für Photovoltaik-, Geothermie-, Solar- und Wärmepumpenanlagen
  • Versicherung von Elementarschäden

Tipp: Sie können zusammen mit der Gebäudeversicherung für einen Neubau auch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung   abschließen.

Die Gebäudeversicherung schützt bei Schäden am Gebäude. Für Schäden am Hausrat (Möbel, Kleidung, Elektrogeräte etc.) ist die Hausratversicherung zuständig. 

Schutz vor finanziellen Folgen

Niemand kann Ihr Haus vor Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag, Brand, Erbeben, Überschwemmung oder Wasserrohrbruch  schützen. Doch die Wohngebäudeversicherung bewahrt Sie vor den finanziellen Folgen, die ein solcher Schaden mit sich bringt. Schließlich haben Sie in die eigenen vier Wände viel Geld investiert. Entsprechend gut will dieser finanzielle Wert versichert sein.             

 So viel kann ein Schaden in der Gebäudeversicherung kosten

  • Der Sturm Kyrill riss ein Dach eines Zweifamilienhauses ab. Die Reparaturkosten: 000 €
  • Ein Kurzschluss in der Elektrik verursachte einen Brand. Die Kosten für den Wiederaufbau des völlig zerstörten Hauses: 000 €
  • Aus einem Haar-Riss an der Wasserzuleitung im Bad trat längere Zeit unbemerkt Wasser aus und zerstörte die Betondecke der darunter liegenden Räume. Die Kosten für die Reparatur: 000 € 

Glasversicherung

Scherben bringen zwar sprichwörtlich Glück, aber oft auch Ärger und Kosten. Wir bieten Ihnen einen umfassenden Versicherungsschutz zu einem besonders günstigen Preis. Die Glasversicherung ersetzt Ihnen zerbrochene Scheiben in Fenstern, Türen, Möbeln oder Wintergärten. Auch Glaskeramik-Kochfelder sind versichert. Ob Isolierglas, Sicherheitsglas, Kristallglas oder Plexiglas, die Glasart spielt keine Rolle. Außerdem gibt es in der Glasversicherung keine „versicherten Gefahren“, sodass die Ursache für den Glasbruch unerheblich ist. Selbstverständlich bekommen Sie auch die Kosten für eine Notverglasung, die Lieferung und den Einsatz der Scheiben ersetzt.

Schutz für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien

Sichern Sie Ihre Photovoltaik-, Solar-, Geothermie- oder Wärmepumpenanlage ab: Zerstörungen oder Beschädigungen aller Art (sogenannte Allgefahrendeckung), Schäden durch Diebstahl, Raub oder Plünderung. Außerdem ersetzen wir Ihnen für maximal 100 Tage den Ertragsausfall, wenn ein versicherter Schaden an Ihrer Photovoltaikanlage deren Betrieb unterbricht oder beeinträchtigt.  

 

Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz

 

Fordern Sie bei einem Rechtsstreit Ihr gutes Recht ein – ob im Verkehrsrecht, im Arbeitsrecht oder im Privatrecht.

Was ist in der Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz versichert? 

Unser Komplettpaket bietet folgende Leistungen:

  • Alle Leistungsarten des Verkehrs-Rechtsschutzes (Verkehrs-Straf-Rechtsschutz, Verkehrs-Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen, Verkehrs-Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Verkehrs-Steuer-Rechtsschutz, Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz, außergerichtliches Mediationsverfahren).
  • Schadenersatz-Rechtsschutz: Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen außerhalb des Fahrzeugs- und Grundstücksbereich (z. B. Sie stürzen auf einer schadhaften Treppenstufe und Sie erleiden dadurch dauerhafte Verletzungen).
  • Arbeits-Rechtsschutz*: Wahrnehmung rechtlicher Interessen für Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten gegenüber dem Arbeitgeber bzw. Dienstherren (z. B. ein Arbeitsverhältnis wird wegen schlechter Auftragslage gekündigt; der Arbeitnehmer stellt fest, dass die Kündigung unwirksam ist.
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht*: Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen aus Geschäften des täglichen Lebens, jedoch außerhalb vom Fahrzeug- und Grundstücksbereich (z. B. das versprochene Ferienparadies entpuppt sich als Baustelle).
  • Steuer-Rechtsschutz: Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Steuer- und Abgabeangelegenheiten (jedoch keine Erschließungsbeiträge oder Anliegerabgaben) vor deutschen Finanz- oder Verwaltungsgerichten (z. B. das Finanzamt erkennt Werbungskosten nicht an. Ihr Einspruch bleibt erfolglos; es kommt zur Gerichtsverhandlung).
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz*: Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten (z. B. nach einem schweren Unfall erkennt die Sozialversicherung die Berufsunfähigkeit nicht voll an und es kommt zu einem Gerichtsverfahren).
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz: Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren (z. B. Ihr Dienstherr leitet gegen Sie ein Vorermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Verletzung von Dienstpflichten ein).
  • Straf-Rechtsschutz: Verteidigung bei Strafverfahren. Kein Versicherungsschutz besteht beim Vorwurf einer Straftat die nur vorsätzlich begangen werden kann oder wenn Sie wegen Vorsatz rechtskräftig verurteilt werden. (z. B. bei einer Grillparty entsteht durch Leichtsinn ein Brand. Es wird ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung eingeleitet.).
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz: Verteidigung in Bußgeldverfahren (z. B. die Verwaltungsbehörde wirft Ihnen vor, sich bei der Beseitigung von Abfällen fahrlässig umweltgefährdend verhalten zu haben. Es wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet).
  • Beratungs-Rechtsschutz in Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht: Beratung nach veränderter Rechtslage (z. B. durch den Tod eines Verwandten werden Sie Erbe und möchten nun wissen, in welchem Umfang Sie erben und ob Sie die Erbschaft annehmen oder ausschlagen sollen.)
  • Außergerichtliche Konfliktbeilegung: Mit Hilfe eines erfahrenen Vermittlers (z. B. Mediator) kann ein Konflikt gemeinsam außergerichtlich und auf Augenhöhe gelöst werden. Wir empfehlen Ihnen in geeigneten Fällen einen kompetenten und erfahrenen Ansprechpartner (z. B. Streit mit dem Nachbarn kann mittels dieses Verfahrens nachhaltig beendet werden).
  • Opfer Rechtsschutz: Aktive Strafverfolgung, wenn eine versicherte Person Opfer einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder das Leben geworden ist.   

Die mit einem * gekennzeichneten Bausteine sehen eine Wartezeit von 3 Monaten vor.

 

Wie kann ich meinen Versicherungsschutz noch ergänzen? 

Rechtsschutz für selbst genutzte Wohneinheiten

Versicherungsschutz besteht für die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen als Eigentümer, dinglich Nutzungsberechtigten, Mieter oder Pächter einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses einschließlich einer zugehörigen Garage.             
              
Beispiele:  
           

  • Für Mieter: Eigenbedarfskündigung des Vermieters oder Grenzbepflanzung durch den Nachbarn             
  • Für Hauseigentümer: Grenzbepflanzung durch den Nachbarn             
  • Für Wohnungseigentümer: Fehlerhafte Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung            

Streitigkeiten unter Mitmietern/Miteigentümern desselben Objekts sind ausgeschlossen. Die Wartezeit beträgt 3 Monate.         

Unfallversicherung

Mit der Unfallversicherung sichern Sie sich und Ihre Lieben optimal vor den Folgen eines Unfalls ab.

Ein privater Unfallschutz ist für Kinder besonders wichtig, weil sie durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht rund um die Uhr und in der Freizeit geschützt sind.

Alle 4 Sekunden passiert in Deutschland ein Unfall – der Großteil davon in der Freizeit oder zu Hause. Dabei haben Sie keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Wie gut, wenn Sie sich dann auf Ihre Absicherung verlassen können.

Wer sollte eine private Unfallversicherung abschließen? 

  • Jeder sollte eine private Unfallversicherung abschließen, denn die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie nur im Berufsleben, nicht z. B. Zuhause, in der Freizeit, beim Sport oder im Urlaub.
  • Außerdem sind Hausfrauen und Rentner gar nicht gesetzlich unfallversichert.
  • Kinder sind lediglich in der Schule bzw. im Kindergarten sowie auf dem Weg dorthin und zurück geschützt – allerdings mit sehr niedrigen Leistungen.

 

Welche Vorteile bringt mir die Unfallversicherung ? 

  • Weltweiter Schutz rund um die Uhr
  • Inklusivleistungen: Sie erhalten auch Leistungen beispielsweise bei Unfällen durch Schlaganfall oder Herzinfarkt, bei Vergiftungen (z. B. durch Nahrungsmittel oder Einatmen von Gasen und Dämpfen), bei Infektionen (z. B. durch Zeckenbiss) sowie bei Muskel-, Sehnen-, Bänder- oder Kapselrissen an Gliedmaßen oder Wirbelsäule durch eine erhöhte Kraftanstrengung.
  • Sofortleistung: Sie können eine Sofortleistung von 5.000 € bei bestimmten Verletzungen erhalten, z. B. wenn Sie eine Hand verlieren.
  • Kosmetische Operationen: Kosten bis 10.000 € können übernommen werden, wenn aufgrund eines Unfalls kosmetische Operationen nötig werden.
  • Reha-Beihilfe und Serviceleistungen: Auf Wunsch einschließbar
  • Leistungsplus durch Progression: Bei Unfällen mit besonders schweren Folgen ist oft eine besonders hohe finanzielle Unterstützung nötig, um sich auf die veränderte Lebenssituation einstellen zu können. Daher ist es sinnvoll, eine Progression für die private Unfallversicherung abzuschließen. Durch die Progression steigt die Invaliditätsleistung bei höherem Invaliditätsgrad überproportional an.

 

Leistungsplus durch Progression

Beispiel: Versicherungssumme 50.000 €

Bis zu 25 % Invalidität entspricht die Versicherungsleistung dem Grad der Invalidität. Dann steigt sie bei den Progressionen überproportional an.