Berufsunfähigkeit – jeder 4. ist betroffen!

Berufsunfähigkeits-Absicherung

Warum sollte ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? 

Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren wurde, erhält keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Stattdessen gibt es eine wesentlich geringere „Erwerbsminderungsrente“. Dabei wird keine Rücksicht mehr vom Staat darauf genommen, welchen beruflichen Status und welche Ausbildung der Betroffene zuvor hatte. Es kommt nur darauf an, wie viele Stunden täglich eine beliebige auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verfügbare Tätigkeit ausgeübt werden kann. Ein Arzt kann damit durchaus auf eine Tätigkeit als Pförtner oder Reinigungskraft verwiesen werden.BU

  • Selbst die volle staatliche Erwerbsminderungsrente beträgt durchschnittlich nur rund ein Drittel des bisherigen Bruttoeinkommens und liegt über alle Berufe bei ca. 700,- €/Mo
  • Wer noch 3 bis 6 Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält noch weniger.
  • Wer täglich noch 6 Stunden arbeiten kann, geht leer aus.

 

Welche Erwerbsminderungsrente können Sie vom Staat erwarten?

 

Meine Empfehlung: Sichern Sie mindestens 80 % Ihres Nettoeinkommens als private Rente bei Berufsunfähigkeit ab. Dieser Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung sollte Sie dauerhaft begleiten. Bis zu dem Tag, an dem Sie in den Ruhestand gehen möchten!
 

Leistungen der Berufsunfähigkeit

  • Monatliche Rente bei Berufsunfähigkeit
  • ab dem 7. Monat erhalten Sie bei Vorlage des „Gelben Scheins“ die Vereinbarte Rente ->                                                „AU-BAUSTEIN“ 
  • Niedrige Beiträge bei hoher Qualität u. Leistung
  • Rabatt für Studenten, Azubis und Referendare
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Integrierter Todesfallschutz möglich
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung
  • Volle Leistungen schon ab 50 % Berufsunfähigkeit
  • B. bei Heirat, Geburt eines Kindes, Kauf einer Immobilie, Gehaltserhöhung können Sie die versicherte Rente ohne Beantwortung von Gesundheitsfragen  erhöhen, es handelt sich hier um die Nachversicherungsoptionen
  • Wenn Sie einen Antrag auf Berufsunfähigkeit stellen, helfe ich Ihnen beim ausfüllen der Dokumente und begleite Sie während der gesamten Prüfungsphase, da Sie mir als Makler ein Mandat erteilen können, damit ich u.a. auch  mit dem Versicherer, den Ärzten, Gutachter u. Rententrägern  Rücksprache halten 
  • Inflationssicherheit durch Dynamik

 

Tipp:

  • Es besteht die Möglichkeit nahezu alle Berufsunfähigkeitsbeiträge auch wieder zurückzuerhalten, hierzu unterbreite ich Ihnen gerne ein Angebot

Je früher, desto günstiger

Je früher Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, desto günstiger sind Ihre Beiträge.

 Beispielrechnung  

Für weniger als 1 € am Tag können Sie bereits einen bedarfsgerechten Berufsunfähigkeitsschutz  erhalten

möchten!
 

Wer sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll für alle, die auf ein laufendes Einkommen angewiesen sind: 

  • Arbeitnehmer und Beamte, denn die gesetzliche Absicherung reicht bei Weitem nicht aus.
  • Selbstständige und Freiberufler, denn sie stehen meist ohne gesetzliche Versorgung da.
  • Schüler und Studenten, denn sie stehen ebenfalls ohne gesetzliche Versorgung da.
  • Azubis und Berufsanfänger, denn ein gesetzlicher Rentenanspruch besteht meist erst, wenn sie 60 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und zusätzlich in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Monatsbeiträge geleistet worden sind. 

Tipp: Azubis und Studenten können besonders günstig einsteigen und profitieren von Einsteigerrabatten bis zu 70 % in den ersten 3 Jahren bei Auszubildenden und 5 Jahren bei Studenten. Außerdem erhalten zum Beispiel Assistenzärzte oder Referendare in den ersten Jahren einen Rabatt.

Berufsunfähigkeit – jeder 4. ist betroffen!

Berufsunfähigkeits-Absicherung   Warum sollte ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?  Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren wurde, erhält keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Stattdessen gibt es eine wesentlich geringere „Erwerbsminderungsrente“. Dabei wird keine Rücksicht mehr vom Staat darauf genommen, welchen beruflichen Status und welche Ausbildung der Betroffene zuvor hatte. Es kommt nur darauf an, wie viele Stunden täglich …

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